Pfusch am Bau oder keine Lust zu zahlen? Bauverträge sollen Auftraggeber und Auftragnehmer gleichermaßen absichern. Aber immer wieder ergeben sich für Betriebe Probleme aus abgeschlossenen Verträgen, die zu erheblichen finanziellen Einbußen führen können.
Dreiteilige Veranstaltungsreihe der IHK zu Leipzig startet am 19. Februar
Wie reagiert man auf Mängelansprüche? Welche Bedeutung haben korrekte Abnahmen? Wie geht man mit Vertragsnachträgen um? Um insbesondere Unternehmern der Bau- und Dienstleistungsbranchen einen ersten Einstieg in die komplexe Materie der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) zu ermöglichen, führt die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Leipzig eine dreiteilige Veranstaltungsreihe durch. Rechtsanwalt Dr. Rico Kauerhof wird am 19. Februar, 26. Februar sowie 5. März 2013 die Fallstricke und Möglichkeiten des Bauvertrags nach VOB/B erläutern.
Am 19. Februar werden nach einer Einführung in die Systematik der VOB/B die Themen Baubehinderung sowie Rechte von Auftraggeber und Auftragnehmer bei typischen Störungen des Bauablaufs besprochen. Am 26. Februar geht es um die Bestimmung und Änderung des Bausolls sowie Mängelansprüche vor und nach der Abnahme. Am 5. März 2013 stehen Abnahme, Abrechnung und Vergütung der Leistung sowie Sicherheitsleistung im Mittelpunkt. Der Referent steht außerdem für die Fragen der anwesenden Unternehmer zur Verfügung. Im Anschluss an den Vortrag haben die Teilnehmer die Möglichkeit, miteinander ins Gespräch zu kommen.
Die Veranstaltungen sind kostenfrei. Um Anmeldung wird gebeten.
Termin:
19. Februar, 26. Februar sowie 5. März 2013 jeweils von 18 bis 20 Uhr
Ort:
Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Leipzig, Goerdelerring 5, 04109 Leipzig, Konferenzraum Erdgeschoss
Ansprechpartnerin:
Margitta Poppe, IHK zu Leipzig
Telefon: 0341 1267-1178
Mail: poppe@leipzig.ihk.de
Quelle: Industrie- und Handelskammer zu Leipzig)+++
Hinweis: Mit dem Relaunch von leipzig.de 2013 sind Bilder und Verlinkungen dieses Artikels nicht mehr verfügbar.
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