Die bisherigen Hunderegistriermarken verlieren mit Erhalt der neuen Marke ihre Gültigkeit. Eine Rückgabe der ungültigen Hunderegistriermarken ist aber nicht erforderlich. Vielmehr werden alle Hundehalter gebeten, diese fachgerecht zu entsorgen.
Darüber hinaus wird für den Ersatz von beschädigten beziehungsweise verloren gegangenen Hunderegistriermarken ab 2017 eine Gebühr erhoben.
Im Zusammenhang mit dem Austausch der Marken macht das Dezernat Finanzen darauf aufmerksam, dass Hunde außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundstücks nur mit gültiger und sichtbar befestigter Registriermarke geführt werden dürfen. Im Zeitraum von Januar bis einschließlich Februar 2017 finden infolge des Umtauschs diesbezüglich allerdings keine Kontrollen statt.
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Bürgertelefon: 0341 1230