In der Diskussion um die Akten zu den sogenannten herrenlosen Grundstücken haben sich Oberbürgermeister Burkhard Jung und der Vorsitzendes des Sachsensumpf-Untersuchungsausschusses des Landtages, Klaus Bartl, geeinigt. Die Stadt Leipzig wird den Mitgliedern des Ausschusses im Rahmen der Amtshilfe Einsicht in die Akten gewähren. Ab Januar werden dem Ausschuss zudem tranchenweise Kopien der Akten zur Verfügung gestellt. Im Gegenzug verbleiben die Originalakten in Leipzig. Dadurch wird sichergestellt, dass die Fälle auch weiterhin aufgearbeitet und wo nötig Schadenersatz geleistet werden kann. Jung und Bartl sind einig, dass mit der jetzt gefundenen Lösung ein langwieriger Rechtsstreit vermieden wird und den Erben am besten geholfen ist. Die Einigung wird auch von den Fraktionsspitzen des Leipziger Stadtrates mitgetragen.
Bisher sind fünf relevante Haftungsfälle bekannt geworden, davon sind bereits zwei mit einer gütlichen Einigung zwischen Stadt und Erben beendet worden. Ein dritter Fall ist seit Monaten bei Gericht anhängig. Die Staatsanwaltschaft hatte zu Beginn des Jahres die Fälle untersucht und war zu dem Ergebnis gekommen, dass es keinerlei Anhaltspunkte für korruptives Verhalten innerhalb der Stadtverwaltung gibt.
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