Die Stadt Leipzig und der Ortschaftsrat Böhlitz-Ehrenberg haben sich auf eine Änderung der Eingliederungsvereinbarung und einen außergerichtlichen Vergleich geeinigt. Streitig waren die Frage der Unterbringung der Verwaltungsaußenstelle sowie die zukünftige Unterbringung der Mittelschule Böhlitz-Ehrenberg. Der nun vorgelegten Einigung auf Grundlage eines Vergleichsvorschlags der Ortsvorsteherin hat der Ortschaftsrat am 22. März zugestimmt.
Der außergerichtliche Vergleich sieht vor, dass die Stadt Leipzig dem Ortschaftsrat im laufenden Jahr ein zukunftsfähiges Konzept für den Erhalt des Schulstandortes Böhlitz-Ehrenberg vorlegt. Zur Verbesserung der Hortsituation am Standort der Grund- und Mittelschule Böhlitz-Ehrenberg sollen
zunächst mit einem Höchstbetrag von 620.000 Euro vier allgemeine Unterrichtsräume in Systembauweise zur Verfügung gestellt und bis spätestens zu Schuljahresbeginn 2013/ 2014 errichtet werden. Sollte das zukunftsfähige Konzept eine wirtschaftlich vertretbare Massivbaulösung aufweisen, ist dieser Lösung der Vorzug zu geben. Die Mittelschule verbleibt am Standort mindestens zweizügig.
Im Gegenzug dazu erklärt sich der Ortschaftsrat mit einer zeitlichen Begrenzung der Rechte und Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung zum 31. Dezember 2024 einverstanden. Des Weiteren stimmt der Ortschaftsrat der Verlegung der Verwaltungsaußenstelle bevorzugt in die Große Eiche zu.
Nach langen Verhandlungen freue ich mich, dass wir jetzt zu einem guten Ergebnis gekommen sind, so Bürgermeister Andreas Müller. Ich danke allen Beteiligten, dass es gelungen ist, diese Einigung zu erreichen, ergänzt Bürgermeister Thomas Fabian. Mit der geplanten Investition können wir die räumlichen Bedingungen für Grundschule und Hort verbessern.
Dem Ortschaftsrat Böhlitz-Ehrenberg war es von größter Bedeutung, den Schulstandort zu erhalten, erläutert Ortsvorsteherin Karin Teubner. Mit der Einigung haben wir dieses Ziel erreicht. Dafür danke ich insbesondere unserem Rechtsanwalt Herrn Dr. Braun.
Soweit sich die Rechte und Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung bereits erledigt haben,
wurde dies ebenfalls in die Änderungsvereinbarung aufgenommen. Neu aufgenommen wird in die Eingliederungsvereinbarung eine Regelung für die Vertretung der Ortschaft für den Fall, dass es vor Ablauf der Eingliederungsvereinbarung keine Ortschaftsverfassung mehr gibt. Dann obliegt es der Rechtsaufsichtsbehörde, einen entsprechenden Vertreter zu benennen. Im Wege der Einigung
übernimmt die Stadt des Weiteren alle Anwalts- und Verfahrenskosten der Gerichtsverfahren sowie die Anwaltskosten für das Vermittlungsverfahren.
Der Stadtrat wird voraussichtlich in seiner Aprilsitzung über die vorgeschlagene
Änderungsvereinbarung und den außergerichtlichen Vergleich votieren.
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