Der Freistaat Sachsen hat in der Allgemeinverfügung Verstöße gegen die Regelungen als Straftat definiert. Polizei und städtische Ordnungsbehörden werden die Regelungen kontrollieren und durchsetzen.
Einschränkungen des öffentlichen Lebens in Sachsen – Stadt wird Verfügung des Freistaats kontrollieren und durchsetzen
"Liebe Leipzigerinnen und Leipziger, was gibt es Neues von der Corona-Front? So muss man es schon sagen.
Heute Nacht um 0 Uhr tritt die neue Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen in Kraft. Das bedeutet, dass morgen alle Geschäfte zu sind, bis auf die Einzelhandelsgeschäfte der Lebensmittelversorgung, dass in der Regel keine öffentliche Einrichtung mehr offen hat, dass überall dort, wo Menschen in Gruppen zusammenkommen dies nicht mehr möglich ist.
Das verändert alles, das verändert das gesamte öffentliche Leben in unserer Stadt und wirft uns zurück auf die eigene Familie, auf den eigenen Wohnraum, auf die eigene Wohnung. Ich möchte sie um Verständnis bitten, ich möchte um Verständnis werben, ich möchte, dass wir uns der Situation stellen und mit Besonnenheit und Ruhe versuchen, damit umzugehen.
Ich möchte mich ausdrücklich bei all jenen bedanken, die tagtäglich ihren Dienst tun, sei es im Krankenhaus, als Arzt, als Ärztin... Ich denke an die Pflegerinnen und Pfleger, ich denke an die Krankenschwester, ich denke an die Altenpflegerinnen und Altenpfleger, ich denke an die Frau an der Kasse, den Mann an der Kasse, die tagtäglich auch den Kunden bedienen, oder den Lastwagenfahrer, der die Waren des täglichen Bedarfs anliefert. An die Feuerwehrleute, an die Polizistinnen und Polizisten, an die Mitarbeiter der Stadtverwaltung und des Ordnungsdienstes, an all jene, die jetzt tagtäglich trotzdem ihren Dienst tun und dafür sorgen, dass die öffentliche Daseinsvorsorge möglich ist. Dass Sie weiter beliefert werden mit Wasser, mit Strom und mit all dem, was wir natürlich auch zu unserem tagtäglichen Leben brauchen.
Bitte nehmen Sie die Verfügung ernst, sie ist strafbewehrt. Das heißt, wer eine Bar öffnet, wer eine Gaststätte öffnet nach 18 Uhr, der begeht eine Straftat und die wird geahndet. Es wird streng geahndet, es wird Streifen geben von der Polizei, es wird Streifen geben der Unteren Polizeibehörde, des Ordnungsamtes. Anders wird es nicht gehen. Wir brauchen jetzt die nächsten 10 bis 14 Tage um mit diesen Maßnahmen die Geschwindigkeit einzudämmen, die Corona nimmt. Darum geht es. Wir wollen Zeit gewinnen, wir wollen eindämmen, was an Geschwindigkeit im System sich abzeichnet. Möglichst wenige Menschen infizieren, damit die Älteren, damit die Schwächsten, damit diejenigen geschützt werden, die Vorerkrankungen mitbringen und in der Tat sehr gefährdet sind.
Lassen Sie mich noch zwei Sätze sagen zu dem Corona-Test. Liebe Leipzigerinnen und Leipziger, bitte, gehen Sie nicht von selbst zum Testen. Wir müssen die Tests denen vorbehalten, die in der Tat ernsthaft erkrankt sind oder die der Arzt definitiv zum Test schickt. Bitte sehen Sie ab vom Testen auf eigene Faust. Das leichte Kratzen im Hals, das ist kein Grund, sich zu testen. Der Test sagt auch nur aus, dass zum jetzigen Zeitpunkt, zu dem Zeitpunkt, wo Sie getestet werden, Sie nicht betroffen sind und das nützt erstmal sehr, sehr wenig. Wir wollen die Infizierten erreichen, wir wollen Menschen erreichen, die in der Tat diese Infektion weitertragen können und die in Gefahr stehen, sehr krank zu werden.
Soweit für heute. Ich denke, dass wir uns einstellen müssen auf eine neue Situation ab morgen und ich hoffe, dass wir mit der gewohnten Sorgfalt aber auch mit der gewohnten Besonnenheit und dem Vertrauen in die staatlichen Institutionen uns dieser Situation stellen können. Bleiben Sie gesund! Alles, alles Gute. Bis morgen."