Seit Montag können alle Leipziger Stadträtinnen und Stadträte Einsicht in die Akten des ''Sonderprojekts gesetzliche Vertretung'' (so genannte herrenlose Grundstücke) nehmen. Diese umfassende Einsichtnahme hatte Oberbürgermeister Burkhard Jung vorgeschlagen, parallel hatten Mitglieder des Stadtrates einen entsprechenden Antrag gestellt. Oberbürgermeister Jung betonte: ''Ich habe dem Stadtrat von Beginn an größtmögliche Transparenz zugesagt und dabei bleibt es auch.''
Da personenbezogene Daten betroffen sind, wurden mit der Akteneinsicht Datenschutzbestimmungen verknüpft, um keine Rechte Dritter zu verletzen. In der Verpflichtungserklärung, die jeder Stadtrat vor Einsichtnahme unterzeichnet, heißt es unter anderem: ''(...) Die Nutzung der durch die Akteneinsicht bekannt gewordenen personenbezogenen Daten ist ausschließlich zur Wahrnehmung der Kontrollbefugnis des Stadtrates gem. 28 Abs. 4 Gemeindeordnung i.V.m. 13 Abs. 3 Sächsisches Datenschutzgesetz (SächsDSG) zulässig. Eine Übermittlung dieser Daten an Dritte (Presse, Parteien, etc.) ist rechtswidrig. (...).''
Sonderprojekt 'Gesetzliche Vertretung': Akteneinsicht für alle Stadträtinnen und Stadträtet
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