Bezeichnung, Verlauf, ungefähre Fläche, Straßenklasse, Widmungsbeschränkung
Ortsteil Zentrum-Südost
Semmelweisstraße (Teilfläche), zwischen Dösner Weg bis Semmelweisstraße, Höhe Flurstück 4622 Gemarkung Leipzig, circa 200 m, Ortsstraße unbeschränkt.
Die Einziehung erfolgt auf Grundlage des § 8 (2) SächsStrG.
Die Absicht der Einziehung wurde gemäß § 8 (4) SächsStrG im Amtsblatt Nr. 6 am 27. März 2021 bekannt gegeben.
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Leipzig, Sitzanschrift in 04109 Leipzig, Martin-Luther-Ring 4-6 (Besucheranschrift, Verkehrs- und Tiefbauamt, Straßenverkehrsbehörde, Prager Straße 118-136, Technisches Rathaus, 04317 Leipzig) Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch kann auch in elektronischer Form gemäß § 3a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz eingelegt werden.
Hierfür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- Der Widerspruch kann unter info@leipzig.de durch E-Mail oder über das besondere Behördenpostfach Stadt Leipzig – Allgemeiner Posteingang jeweils mit qualifizierter elektronischer Signatur gemäß § 3a Abs. 2 S. 2, 3 VwVfG erhoben werden.
- Der Widerspruch kann auch unter info@leipzig.de-mail.de durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung gemäß § 5 Abs. 5 De-Mail-Gesetz erhoben werden.
Die Verfügung mit Begründung sowie ein Planauszug liegen zur Einsichtnahme offen. Eine Einsichtnahme ist nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 0341-1237673 möglich.
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Verkehrs- und Tiefbauamt