Die derzeitigen Minusgrade locken viele Leipziger zu einem Spaziergang oder zum Schlittschuhlaufen auf das Eis. Dies ist äußerst gefährlich, da Stärke und Tragfähigkeit der natürlichen Eisflächen schwer einschätzbar sind. Das Amt für Umweltschutz weist darauf hin, dass ein Betreten dieser Flächen stets auf eigene Gefahr erfolgt. Selbst dickes Eis ist keine Garantie: Es besteht immer eine latente Lebensgefahr. Die Behörden übernehmen keine Haftung für Schäden an Leib und Leben sowie für den eventuellen Einsatz von Rettungskräften. Jeder hat selbst die Verantwortung und die Kosten zu tragen.
Es wird weiterhin darauf aufmerksam gemacht, dass auf dem Cospudener See kein Eissport betrieben werden darf. Wer trotzdem diese Eisfläche betritt, handelt ordnungswidrig. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden. Für das bei diesen Temperaturen beliebte Eissegeln ist zudem eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich.
Unberührt bleibt die Regelung in der Polizeiverordnung über öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Leipzig: "Das Betreten oder Benutzen der Eisflächen ist auf allen öffentlichen Gewässern der Stadt Leipzig nur zulässig, wenn sie durch die Kreispolizeibehörde freigegeben wurden."
Als Alternative stehen künstliche Eisflächen im Stadtgebiet zur Benutzung bereit (z. B. auf der Alten Messe Eisdom Kohlrabizirkus).
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