Am 1. April tritt eine wichtige Änderung im abfallrechtlichen Nachweisverfahren in Kraft: Alle Unter-nehmen, bei denen gefährliche Abfälle entstehen bzw. die an ihrer Beförderung und Entsorgung beteiligt sind sowie die zuständigen Behörden müssen von diesem Tage an alle der Nachweisführung unterliegenden Dokumente elektronisch erzeugen und über einen gesicherten Übertragungsweg übermit-teln.
Dazu müssen sie sich bei der Zentralen Koordinierungsstelle zks-abfall.de registrieren lassen. Voraussetzung für die Registrierung ist eine behördliche Nummer, die auf Antrag von der zuständigen Unteren Abfallbehörde zugewiesen wird. In Leipzig ist dies das Amt für Umweltschutz. Wer noch keine behördliche Nummer hat, kann diese dort formlos per Mail unter umweltschutz@leipzig.de beantragen. Detaillierte Informationen zum bisherigen papiergebundenen Verfahren und zur künftigen Verfahrensweise sowie Handlungshilfen zur Umsetzung sind auf den Web-Seiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) unter www.bmu.de zu finden.
Der Leitfaden des BMU zur Einführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eANV) bietet für kleine und mittlere Unternehmen einen anschaulichen Einstieg in das Thema und die Umsetzung. Weitere Unterstützung bieten auch der Geschäftsbereich Dienstleistungen/Service der Industrie- und Handelskammer sowie die Handwerkskammer.
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