Alle Kinder, die aufgrund ihres Wohnortes von der Änderung der Schulbezirksgrenzen und Schulbezirke betroffen sind, werden im Dezember 2018 vom Amt für Jugend, Familie und Bildung angeschrieben. Das Schreiben informiert darüber, ob und wie die bereits erfolgte Anmeldung noch für den Besuch einer anderen Grundschule des Schulbezirks geändert werden kann.
Für Familien, die ihre Kinder bereits für die Schule angemeldet haben, besteht zunächst kein Handlungsbedarf.