Um die weitere Entwicklung des Engelsdorfer Wohngebietes am Gaswerksweg im zweiten Bauabschnitt möglich zu machen, soll der bestehende rechtskräftige Bebauungsplan geändert werden. Dafür votierte die Dienstberatung des Oberbürgermeisters auf Vorschlag von Baubürgermeister Martin zur Nedden. Die Änderungen, die rund ein Drittel des rund 20 Hektar großen Plangebietes betreffen, schaffen die Grundlage für eine städtebaulich geordnete Errichtung von Einfamilienhäusern und erlauben den Bau eines Altenpflegeheimes und einer Kindertagesstätte. Die bisherigen Festsetzungen standen dem teilweise im Wege. Im Dezember entscheidet die Ratsversammlung über die Planänderung.
Der Bebauungsplan wurde von der damaligen Gemeinde Engelsdorf aufgestellt und ist seit 1996 rechtskräftig. Ursprünglich sah er für das Areal Geschosswohnungsbau vor, was sich aber angesichts der Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt nicht umsetzen ließ. Zwei Änderungen in den darauf folgenden Jahren machten deshalb auch Reihen- und Doppelhäuser sowie Einfamilienhäuser möglich und reduzierten die Fläche für den Geschosswohnungsbau. Inzwischen ist der 2. Bauabschnitt des Wohngebietes am Gaswerksweg zu rund zwei Dritteln durch Bauträger realisiert. Aufgrund von Insolvenz, Eigentümerwechsel und einer veränderten Marktlage kam dann die Entwicklung des Areals zum Stillstand. Die vorgesehene Änderungen soll nun auch für die letzte ursprünglich dem Geschosswohnungsbau gewidmete Fläche eine Bebauung mit Einfamilienhäusern festsetzen. text
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