Der Bebauungsplan Nr. 478 „Neue Emil-Teich-Siedlung“ umfasst das etwa 44,5 Hektar große Areal westlich der Dieskaustraße. Das Plangebiet ist, abgesehen von den bestehenden Siedlungen, dem planungsrechtlichen Außenbereich (§ 35 BauGB) zuzuordnen. Ohne Bauleitplanverfahren können diese Flächen nicht umgenutzt und die im Beteiligungsprozess identifizierten strategischen Entwicklungsziele nicht erreicht werden.
Zu diesen Zielen gehört neben der Entwicklung von Wohnbauflächen auch ein so genannter Ortspunkt um den bestehenden Walradushof: eine neue Ortsmitte mit kleinen Läden des täglichen Bedarfs. Auch eine Gemeinbedarfseinrichtung wie etwa eine Kita ist hier vorgesehen. Zudem konnten zwei mögliche Flächen für ein neues Sporttrainingsfeld des Fußballvereins KSC im Beteiligungsprozess identifiziert und sollen jetzt näher geprüft werden. Detaillierter geplant werden soll auch eine bahnbegleitende Fuß- und Radroute. Für einen optionalen westlichen Gleiszugang müsste hier ebenfalls eine Fläche gesichert werden.
Knautkleeberg-Knauthain hat viel Flächenpotenzial für neue Wohnungen
Knautkleeberg-Knauthain hat, im Gegensatz zu vielen innerstädtischen Bereichen, noch deutliche Flächenpotenziale für neue Wohnungen. Daher sollen mit dem Bebauungsplan Wohnbauflächen einschließlich deren Infrastruktur festgeschrieben werden. Der Grundstückseigentümer ist bereit, dazu ein städtebauliches Entwurfsverfahren durchzuführen, bei dem verschiedene Wohnkonzepte zusammen mit den Maßgaben des Ortsteilentwicklungskonzepts Südwest berücksichtigt werden. So wird insgesamt eine Lösung angestrebt, die der wachsenden Stadt Rechnung trägt ebenso wie den stadtökologischen und mobilitätsseitigen Leitbildern und den Bedarfen des Gemeinwesens.
Der Stadtrat entscheidet abschließend über den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan und die Satzung zum Vorkaufsrecht.