Die derzeit geltende Parkgebührenverordnung ist von der Stadtverwaltung entsprechend den Stadtratsbeschlüssen zur Fortschreibung des Konzeptes autoarme Innenstadt und zum Verkehrskonzept Zoo aktualisiert worden. Nach Beratung in den Fachausschüssen Stadtentwicklung und Bau, Umwelt und Ordnung sowie Finanzen wird die Neufassung in die Ratsversammlung eingebracht. Ein wesentlicher Grund für die Überarbeitung ist die Änderung der Rahmenbedingungen in den zurückliegenden zehn Jahren.
Parkhäuser sollen in der Innenstadt bevorzugt werden
In der Innenstadt kann der Bedarf an Parkraum inzwischen nahezu vollständig durch die rund 7.000 Stellplätze in den Parkhäusern und Tiefgaragen abgedeckt werden. Mit Fertigstellung der Höfe am Brühl und der Erweiterung des Zoo-Parkhauses im Zusammenhang mit der Eröffnung von Gondwanaland kommen noch einmal weitere Stellplätze hinzu. Das macht es möglich, den öffentlichen Straßenraum der Innenstadt die Zone 1 der Gebührenverordnung weitestgehend zum Flanieren sowie für Anwohner und Anlieferungen freizuhalten.
Zone 2 soll erweitert werden und Verbesserungen für die Anwohner bringen
Die in der aktualisierten Parkgebührenverordnung vorgesehene Erweiterung der Zone 2 resultiert vor allem aus der Entwicklung des Zoo-Umfeldes, der Arena Leipzig bzw. der Red Bull Arena und des Universitätsklinikums. Hier ist im Interesse der Anwohner und im Hinblick auf Attraktivität des Umfeldes sowie auf Ordnung und Sicherheit eine Regelung des Parkens dringend erforderlich. Generell neu ist die Parkgebühr für Busse. Sie soll eingeführt werden, da Busse viel Parkraum beanspruchen, der dann anderweitig nicht verfügbar ist.
Die Parkgebührenverordnung gibt den Rahmen vor, in dem Parkgebühren erhoben werden können, wenn Parkscheinautomaten aufgestellt werden, was jedoch nicht bedeutet, dass überall Gebühren erhoben werden. Die Aufstellung von Automaten bzw. die Erhebung von Gebühren selbst wird jeweils entsprechend der verkehrlichen Rahmenbedingungen und örtlichen Gegebenheiten entschieden, kommentiert Baubürgermeister Martin zur Nedden.
Neue geplante Gebühren
Die Neufassung sieht eine lineare Staffelung der Gebühren vor. Für die Zone 1 ist eine Regelung geplant, die an Kurzzeitparkern ausgerichtet ist. Parkraum ist gerade in der Innenstadt ein knappes Gut künftig stehen hier nur noch 365 Plätze im öffentlichen Raum zur Verfügung. Eine halbe Stunde Parken soll hier künftig einen Euro kosten statt wie bisher 0,50 Euro. Damit wird einerseits bezweckt, dass vorrangig Parkhäuser genutzt werden, die mit etwa 0,50 bis 0,75 Euro pro halbe Stunde deutlich preiswerter sind, zum anderen sollen trotz geringer Stellplatzanzahl möglichst immer freie Stellplätze zum Kurzzeitparken im öffentlichen Verkehrsraum zur Verfügung stehen. Für Busse sollen drei Euro fällig werden.
Für den Stadtbezirk Mitte und das Tangentenviereck Zone 2 der Verordnung geht es vor allem darum, im Interesse der Anwohner Parksuchverkehr zu vermeiden. Dieser hat sich in dem Maße verstärkt eingestellt, in dem in der Zone 1 die Stellplätze im öffentlichen Raum immer mehr reduziert wurden und viele Autofahrer die billigeren bzw. bislang überhaupt nicht gebührenpflichtigen Stellplätze im zentrumsnahen Bereich aufsuchten. Innenstadtbesucher, Anwohner und Beschäftigte der Innenstadt, die hier bislang ganztägig kostenfreie Stellplätze in Anspruch nehmen, stehen gewissermaßen in Konkurrenz miteinander.
Die Nutzung des Stadions und der Arena Leipzig sowie die bevorstehende Eröffnung von Gondwanaland, die Erweiterung der Kongresshalle sowie die Umgestaltung der Liebigstraße zum Gesundheitsboulevard verschärften bzw. verschärfen diese Situation noch. Dem trägt die Ausweitung der Zone 2 auf nahezu den gesamten Stadtbezirk Mitte Rechnung. Eine Anpassung der Gebührenhöhe soll es ermöglichen, dass für stark frequentierte Bereiche wie z. B. das Zoo-Umfeld bei Bedarf Regelungen im Interesse der Anwohner innenstadtnaher Wohngebiete getroffen werden, ohne dabei andere Nutzer auszuschließen. Die halbe Stunde soll hier statt der bisherigen 0,30 Euro künftig 0,70 Euro kosten. Die für sechs Stunden geplante Gebühr (8,40 Euro) liegt dabei geringfügig über dem Preis für eine Hin- und Rückfahrt etwa zum Zoo mit öffentlichen Verkehrsmitteln für zwei erwachsene Personen innerhalb Leipzigs, die acht Euro kosten würde. Die Gebühr für Busse soll zwei Euro betragen.
Technisches Rathaus liegt in der Zone 3
Für das übrige Stadtgebiet die Zone 3 der Verordnung ist eine moderate Bewirtschaftung vorgesehen. Zu ihr gehört auch das Technische Rathaus. Es wurde in die Zone 3 integriert, um den Besuchern der Verwaltung nur die moderate Gebührenhöhe dieser Zone zuzumuten. Diese soll pro halbe Stunde statt der bisherigen 0,20 Euro künftig 0,30 Euro betragen, für Busse soll ein Euro verlangt werden.t
Hinweis: Mit dem Relaunch von leipzig.de 2013 sind Bilder und Verlinkungen dieses Artikels nicht mehr verfügbar.
Newsletter
Der Stadt Leipzig Newsletter bringt Ihnen die wichtigsten News des Tages aus Verwaltung, Kultur und Politik direkt und einfach in Ihr Postfach.
Mit unserem Newsletter können Sie sich so schnell und einfach über das Geschehen in Ihrer Stadt und im Rathaus auf dem Laufenden halten.
Der Newsletter wird in der Regel wochentäglich um 17:30 Uhr verschickt und setzt sich tagesaktuell aus den Meldungen zusammen, die auf Leipzig.de veröffentlicht wurden. Um sich anzumelden, tragen Sie bitte Ihre E-Mail Adresse in das Formular ein. Sie erhalten dann eine E-Mail mit Bestätigungslink. Klicken Sie diesen dann bitte an, um Ihre Anmeldung zu bestätigen.
Für den Newsletterversand nutzen wir den Dienst CleverReach. Dabei werden die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umgesetzt. Weitere Infos zum Datenschutz.