Mit der Erweiterung des Geltungsbereichs sollen für die historische Altstadt Leipzigs und ihre ältesten planmäßig angelegten Vororte identische Ziele zur Erhaltung ihrer städtebaulichen Eigenart durchgesetzt werden können. Dabei geht es um Stadtreparatur, behutsame Stadterneuerung auf der Grundlage bestehender städtebaulicher Strukturen und um Erhaltung der denkmalgeschützten Substanz. Alle genannten Bereiche sind trotz aller Kriegszerstörungen, Abbrüche und Erneuerungen mit Plattenbauten noch deutlich durch historische städtebauliche Strukturen geprägt und weisen einen großen Reichtum bedeutender Baudenkmale auf.
Der Geltungsbereich der Erhaltungssatzung "Leipzig-Innenstadt" umfasst bislang die innerhalb des Rings gelegene Altstadt, die Außenseite des Promenadenringes (eine Quartiertiefe) und schließt nach Osten die alte Grimmaische Vorstadt mit den frühen Stadterweiterungsgebieten Marienstadt, Friedrichstadt und Johannisstadt ein.