Durch Inkrafttreten des Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags ergeben sich zum 1. Juli 2015 und zum 1. Januar 2016 Erhöhungen der Mindestunterhaltssätze der 1. und 2. Altersstufe sowie ab 1. Januar 2016 eine geänderte Anrechnung infolge der Erhöhung des Kindergeldes.
Die Nachzahlung der Differenzbeträge für die Monate Juli und August 2015 erfolgt mit der Unterhaltsvorschusszahlung für September 2015. Für Januar 2016 wird die laufende Zahlung entsprechend angepasst.
Infos zur Berechnung der Unterhaltsleistungen und aktuelle Informationen zum Unterhaltsvorschuss.