Der Frühling hat begonnen, die Sonne scheint und alle Leipziger drängt es in die Grünanlagen der Stadt. Clara-Zetkin-Park, Rosental und Wildpark sind nur einige der vielen Naherholungsgebiete die einen sprunghaften Anstieg der Besucher bei dieser Schönwetterlage verzeichnen. Der Hund wird ausgeführt, es wird gegrillt oder Musik gemacht.
Um jedem Besucher den Aufenthalt so erholsam wie möglich zu gestalten, sollten alle aufeinander Rücksicht nehmen. Wir geben Ihnen ein paar Tipps, worauf Sie achten müssen und was gesetzlich geregelt ist.
Wie verhalte ich mich in öffentlichen Parks?
Rasenflächen in öffentlichen Grün- und Erholungsgebieten dürfen zum Liegen und Spielen benutzt werden. Das Verhalten sollte keine anderen Besucher belästigen oder negative Auswirkungen auf das Stadtgrün haben.
Beim Besuch der Parkanlagen nehmen Sie Ihren Müll bitte wieder mit nach Hause oder entsorgen ihn in die Abfallbehälter, so dass auch andere Besucher einen schönen Platz für ihre Erholung haben. Bitte achten Sie auf den Brandschutz und werfen keine glühenden oder brennenden Gegenstände in die Abfallbehälter. Die Stadtreinigung hat insgesamt 16 zusätzliche Mülltonnen in den stark frequentierten Grünanlagen aufgestellt.
Ich möchte Grillen Das Grillen in den Parkanlagen und Grünflächen der Stadt Leipzig ist grundsätzlich erlaubt. Vorraussetzung ist, dass Sie ein geeignetes Löschmittel mit (Wasser, Sand, Feuerlöscher) und ein Behältnis für die Asche mitbringen sowie einen ausreichenden Abstand von Grill zu Grasnarbe einhalten. Bei großer Trockenheit sehen Sie bitte vom Grillen ab.
Übrigens: Das ungenehmigte Abbrennen und Unterhalten von Lager- oder Brauchtumsfeuern in Parks, Grünanlagen u. a. ist verboten.
Ich habe einen Hund Der Hund sollte so geführt werden, dass er keine anderen Besucher belästigt. Hunde sind immer an der Leine zu führen. Eine Zuwiderhandlung kann mit bis zu 1.000 ?? bestraft werden. Eine Ausnahme bilden die ausgewiesenen Freilaufstandorte im Stadtgebiet.
Die Notdurft der Vierbeiner ist unverzüglich mit einer Tüte zu beseitigen. Das Liegenlassen kann Sie 25 Euro "kosten". Auch Hilfsmittel zum Aufnehmen des Tierkotes müssen Hundehalter immer dabei haben.
Ich möchte Musik machen Musik ist höhere Offenbarung als alle Weisheit und Philosophie." +++(Ludwig van Beethoven)+++
Das Musizieren in Parkanlagen und Grünflächen der Stadt Leipzig ist grundsätzlich erlaubt. Es darf jedoch nicht mit gewerblichen Handlungen verbunden werden. Lautstärke und Instrumente dürfen keine anderen Besucher belästigen. Von 22:00 bis 6:00 Uhr herrscht im Park Nachtruhe.
Weitere Informationen www.leipzig.de/stadtgruen
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