Mit dem in den Beratungen eingebrachten Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Gerberstraße/Tröndlinring" verfolgt die Verwaltung nicht das Ziel, einen Hotelbau in diesem Bereich zu verhindern.
Eine solche Nutzung ist an diesem Standort auch aus Sicht der Stadtverwaltung sehr wohl denkbar.
Ziel des Aufstellungsbeschlusses ist es vielmehr, sicher zu stellen, dass an dieser für das städtebauliche Erscheinungsbild Leipzigs wichtigen Stelle ein der Bedeutung des Ortes adäquates städtebaulich und architektonisch hochwertiges Gebäudeensemble entsteht.
Der Aufstellungsbeschluss und das Bauleitplanverfahren stellen auch eine zügige Planung und Realisierung des Projektes nicht in Frage. Ein Bauvorhaben, dass den Zielen des Bebauungsplanes entspricht, kann auch vor Abschluss des Verfahrens genehmigt werden.
Die Verwaltung ist auch weiterhin bestrebt, den Planungs- und Realisierungsprozess zügig und konstruktiv zu begleiten.
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