Dieser prüft vorab, ob eine dauerhafte Einschränkung der Mobilität innerhalb der Wohnung vorliegt und die geplanten Maßnahmen geeignet sind, die Nutzungseinschränkungen zu beseitigen. Ist dies der Fall, leitet der Behindertenverband die Anträge an die Sächsische Aufbaubank (SAB) als Bewilligungsstelle für den Freistaat Sachsen weiter.
Förderung des Landes
Der Landeszuschuss für die Wohnraumanpassungen beträgt 80 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 8.000 Euro, für Rollstuhlfahrer maximal 20.000 Euro. Die nötigen Formulare erhalten Sie unter: www.sab.sachsen.de oder direkt beim Behindertenverband Leipzig e. V.
Kontakt
Behindertenverband Leipzig e.V.
Bernhard-Göring-Straße 152
04277 Leipzig
Telefon: 0341 3065120-221
Sächsische Aufbaubank (SAB)
Servicecenter
Telefon: 0351 4910-0 beziehungsweise 0351 4910-21015 (Montag bis Freitag 8-18 Uhr)
Kommunale Förderung
Der verbleibende Eigenanteil von 20 Prozent kann von der Stadt Leipzig um maximal 2.000 beziehungsweise 5.000 Euro ergänzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Einkommen der Antragsteller die in Paragraph 9 Wohnraumförderungsgesetz benannten Einkommensgrenzen nicht um mehr als 20 Prozent überschreiten. Keine Förderung erhalten außerdem Antragsteller, deren Eigenanteil durch Leistungen Dritter wie Kranken-, Pflege- oder Unfallkassen, Versicherungen, Rentenversicherungsträger und so weiter übernommen wird. Wer Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Wohngeldgesetz erhält, bekommt für die Anpassung seines Wohnraums bereits über eine entsprechende Richtlinie des Freistaates eine hundertprozentige Förderung - kommunale Fördermittel sind in solchen Fällen nicht nötig. Ansprechpartner für den städtischen Zuschuss ist das Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung.
Weitere Informationen gibt es unter www.leipzig.de/wohnraumanpassung.