Fahrradstraßen in Leipzig werden bereits seit September 2020 mit solchen speziellen Piktogrammen markiert. Hintergrund der Verzögerung im Musikviertel ist ein Klageverfahren, das gegen die Anordnung der Fahrradstraße gerichtet war. Nachdem das Gericht in seiner Entscheidung die Anordnung der Stadt bestätigt hat und diese Fahrradstraße eindeutig mit dem Straßenverkehrsrecht vereinbar sind, kann die Markierung nun vorgenommen werden.
Die auffälligen Piktogramme sollen alle Nutzer an die in Fahrradstraßen geltenden Regeln erinnern und damit die Sicherheit erhöhen: Fahrradstraßen sind dem Radverkehr vorbehalten. Ausnahmen für andere Verkehrsteilnehmer werden mit entsprechenden Zusatzschildern angezeigt. Speziell in der Beethovenstraße ist die Einfahrt für Kraftfahrzeuge auf Anlieger und Tiefgaragennutzer am Bundesverwaltungsgericht beschränkt.
Radfahrerinnen und Radfahrer dürfen in Fahrradstraßen jederzeit nebeneinander fahren und geben das Tempo vor. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometer pro Stunde dürfen Autofahrer nur dann ausschöpfen, wenn Radfahrer dadurch nicht behindert oder gefährdet werden. Auf den Fahrradstraßen gilt – sofern nicht anders angeordnet – rechts vor links. Die Ausweisung von Fahrradstraßen soll dazu beitragen, dass mehr Menschen aufs Rad steigen.