Wenn Fund- und herrenlose Tiere in Not sind, hilft die öffentlich-rechtliche Tierrettung der Stadt Leipzig. Es geht vor allem um akute Notfälle, erklärt Dr. Gabriela Leupold, Leiterin des Veterinäramtes, im Interview.
Wie kann die öffentlich-rechtliche Tierrettung in Not geratenen Tieren helfen?
Akute Tiernotfälle öffentlich-rechtlicher Art wie zum Beispiel entlaufene Hunde und verletzte herrenlose Tiere werden von uns abgeholt und ins Tierheim oder in tierärztliche Behandlung gebracht. Dafür sind wir als Amt zuständig. Außerhalb der täglichen Dienstzeiten gibt es rund um die Uhr einen Amtstierärztlichen Bereitschaftsdienst samt Tierfahrdienst.
Warum kümmert sich die Kommune um die Notfälle?
Wir sind als Stadt Leipzig gemäß den Paragraphen 965 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches eine sogenannte Fundbehörde für entlaufene und ausgesetzte Tiere. Als Tierschutzbehörde ist die Stadt auch zuständig für verletzte freilebende Haustiere.
Diese Aufgabe wurde im Jahr 2003 per Stadtratsbeschluss von der Feuerwehr auf das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt als Tierschutzbehörde übertragen. Die Feuerwehr-Leitstelle ist allerdings nach wie vor ein unersetzlicher Ansprechpartner bei der Tierrettung. Der Bereitschaftsdienst ist auch an Wochenenden und Feiertagen erreichbar.
Was steckt hinter der sehr langen Bezeichnung ''Öffentlich-rechtliche Tierrettung''?
Öffentlich-rechtlich'' bedeutet in unserem Fall nicht nur, dass die Kommune aufgrund einer gesetzlichen Regelung handeln muss, um eine Gefährdungssituation abzuwenden, sondern auch, dass kein privater Tierhalter anwesend ist. Das heißt, dass unser Bereitschaftsdienst für privatrechtliche Tiernotfälle nicht in Anspruch genommen werden kann. In diesen Fällen ist jeder Tierhalter selbst dafür verantwortlich, seinem Tier Hilfe zukommen zu lassen. Eine Tierarztambulanz für kranke oder verletzte Privattiere wie die privat finanzierten Tierrettungen in München und Hamburg gibt es in Leipzig noch nicht.
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