In Absprache mit Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung hat Finanzbürgermeister Torsten Bonew am 21. Juni über den gesamten Haushalt der Stadt Leipzig eine Haushaltssperre verfügt. Damit reglementiert er den erst am Samstag, 19. Juni, in Kraft getretenen Haushalt der Stadt für das laufende Jahr. Der Leipziger Haushalt hat 2010 ein Volumen von 1,522 Milliarden Euro.
Zur Begründung sagte Bonew: Ich sehe es als erforderlich an, für den Haushalt der Stadt Leipzig eine haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß 32 der Kommunalhaushaltsverordnung zu verfügen. Denn es zeichnet sich bereits ab, dass insbesondere die Realisierung verschiedener Einnahmen, wie beispielsweise der Gewerbesteuer, in diesem Jahr mit einem hohen Risiko verbunden ist. Auch deuten sich schon jetzt Mehrbedarfe in einigen Ämtern an. Daher ist eine konsequent sparsame Haushaltsführung in Leipzig unabdingbar.
Finanzbürgermeister entscheidet über Ausgaben im Einzellfall
Eine hauswirtschaftliche Sperre, kurz Haushaltssperre genannt, ist ein Mittel, welches eine Stadt oder Gemeinde einsetzen kann, wenn deren öffentlicher Haushalt Gefahr zu laufen droht, durch sinkende Einnahmen bzw. durch steigende Ausgaben nicht mehr ausgeglichen zu sein.
Wenn also Leipzigs Finanzbürgermeister eine solche Haushaltssperre verfügt, dann bedeutet dass konkret nichts anderes, als dass er sich vorbehält, über geplante Ausgaben der Stadt Leipzig jeweils im Einzelfall zu entscheiden, ob diese tatsächlich getätigt werden oder nicht.
In 32 der Kommunalhaushaltsverordnung heißt es dazu: Wenn die Entwicklung von Einnahmen oder Ausgaben es erfordert, ist die Inanspruchnahme von Ausgabeansätzen und Verpflichtungsermächtigungen durch den Leiter der Finanzverwaltung zu sperren.
Eine haushaltswirtschaftliche Sperre kann nur durch den Stadt- bzw. Gemeinderat oder den Finanzbürgermeister selbst wieder aufgehoben werden und sie kann in unterschiedlicher Ausprägung zur Anwendung kommen. So kann sich eine Haushaltssperre auf den kompletten Haushalt, aber auch nur auf einzelne Teilbereiche des Haushalts erstrecken. Im Falle der heute von Finanzbürgermeister Bonew verfügten Haushaltssperre handelt es sich um eine Sperrung des gesamten Haushaltes.
Sperre gilt nicht für Pflichtausgaben und vertragliche Verpflichtungen
Ausgenommen von haushaltswirtschaftlichen Sperren sind neben vertraglichen Verpflichtungen auch die so genannten Pflichtaufgaben einer Kommune. Zu diesen Pflichtaufgaben gehören beispielsweise Ausgaben für die Polizei oder das Gesundheitsamt in einer Stadt.
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