Oberbürgermeister Burkhard Jung hat entschieden, dass die Vorlage vom 24. Februar zur Wahl der / des Beigeordneten für Finanzen in der Sitzung des Stadtrates unverändert am 24. März 2010 erneut in die Tagesordnung aufgenommen wird. Er erwartet vom Stadtrat Wahlvorschläge. Neben Torsten Bonew (CDU) sind auch alle im bisherigen Verfahren zugelassenen Bewerber zur Teilnahme an der Wahl berechtigt.
Wahl vom 24. Februar
In der Ratsversammlung am 24. Februar 2010 stand die Wahl zur/m Bürgermeister/in für Finanzen auf der Tagesordnung. Nach Auszählung der Stimmen im ersten Wahlgang waren auf den einzigen Kandidaten, Stadtrat Bonew, 31 JA-Stimmen, 32 NEIN-Stimmen und 3 Enthaltungen entfallen. Das Rechtsamt der Stadt gelangte nach einer kurzfristig erfolgten Beurteilung des Wahlergebnisses zu der Auffassung, dem Oberbürgermeister in seiner Funktion als Vorsitzenden der Ratsversammlung zu empfehlen, keinen zweiten Wahlgang durchzuführen und die Entscheidung des Stadtrates als mehrheitliche Ablehnung zu bewerten. Auf Grund dieser rechtlichen Einschätzung wurde die Wahl für beendet erklärt. Der Bewerber hat ungeachtet dessen erklärt, erneut zur Wahl zur Verfügung zu stehen.
Prüfung eines zweiten Wahlganges nach Sächsischer Gemeindeordnung
Im Zuge einer Prüfung, ob diese Möglichkeit nach der Sächsischen Gemeindeordnung zulässig ist, erfolgte auch eine Würdigung der Frage nach einem zweiten Wahlgang. Hierzu liegen weder beim Sächsischen Städte- und Gemeindetag noch bei der Landesdirektion Leipzig gefestigte Rechtsmeinungen vor; eine solche Konstellation des Wahlausganges von mehr NEIN-Stimmen als JA-Stimmen im ersten Wahlgang wurde in der Rechtssprechung bisher noch nicht entschieden.
Vertreter des Innenministeriums und Kommentatoren der sächsischen Gemeindeordnung sind jedoch der Ansicht, dass ein zweiter Wahlgang hätte erfolgen sollen. Der vorliegende atypische Fall sei bisher nicht in der Kommentierung der Gemeindeordnung erfasst. Das Abstimmungsergebnis und dessen Folge, dass auch bei mehr NEIN als JA-Stimmen ein zweiter Wahlgang durchzuführen ist, soll zukünftig in die Kommentierung aufgenommen werden. Der Oberbürgermeister folgt der Rechtsauffassung der oberen Rechtsaufsicht und setzt deshalb die Vorlage vom Februar zur Wahl des/der Finanzbürgermeister/s/in unverändert erneut auf die Tagesordnung.
Der Oberbürgermeister: "Ich erwarte verantwortungsvolle Vorschläge aus dem Stadtrat, damit ein Finanzbeigeordneter mit klarer Mehrheit gewählt werden kann."
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