Im Rahmen des begleitenden Monitorings wurde durch den beauftragten Ornithologen aktuell festgestellt, dass die Reproduktionsphase (Fortpflanzungsphase) des Eisvogels am Floßgraben beendet ist.
Das Befahren für muskelkraftbetriebene Wasserfahrzeuge wie Kajaks und Kanus ist nun auch außerhalb der zuletzt festgelegten Zeiträume (11 bis 13 Uhr und 16 bis 18 Uhr) wieder erlaubt. Aufgehoben ist damit auch das Verbot des Betretens der breiten Uferbereiche.
Der Floßgraben stellt ein ökologisch besonders wertvolles, aber auch sensibles Gewässer im südlichen Auwald der Stadt Leipzig dar. So ist er unter anderem Bestandteil des europäischen Vogelschutzgebietes "Leipziger Auwald". Zum Schutz streng geschützter Brutvogelarten, die am Floßgraben brüten, wurde am 16. April dieses Jahres eine Allgemeinverfügung bis 15. August erlassen. Diese war später im Einvernehmen mit dem Landkreis Leipzig noch einmal verlängert worden.