Öffentliche Auslegung vom 6. bis 19. Juni 2017
Den Entwurf zum Wege- und Gewässerplan gemäß § 41 FlurbG finden Sie unter Download. Zudem werden die offiziellen Unterlagen vom 6.06.2017 bis 19.06.2017 öffentlich ausgelegt:
Wo?
Neues Rathaus, 4. Obergeschoss
Stadtplanungsamt, im Zimmern 498
Martin-Luther-Ring 4-6
04109 Leipzig
Wann?
Montag und Mittwoch: 8 bis 15 Uhr
Dienstag: 8 bis 18 Uhr
Donnerstag: 8 bis 16 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr
Erörterungstermin am 20.06.2017
In einem Erörterungstermin werden Mitarbeiter/-innen der Stadtverwaltung den aktuellen Entwurf erläutern. Alle Interessierten und Betroffenen haben die Möglichkeit, Fragen und Einwände einzubringen.
Wo?
Grundschule Lützschena-Stahmeln
Am Bildersaal 4
04159 Leipzig
Wann?
20. Juni 2017, 18 Uhr
Ihre Stellungnahme bis zum 3. Juli 2017
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann vom 6. Juni bis 3. Juli 2017 auf folgende Arten Einwendungen gegen den Plan erheben:
- Schriftlich oder zur Niederschrift bei der Teilnehmergemeinschaft Lützschena – Stahmeln (Anschrift: Teilnehmergemeinschaft Lützschena-Stahmeln bei der kreisfreien Stadt Leipzig, Amt 62, Stadthaus, Burgplatz 1, 04109 Leipzig)
- Schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Leipzig, Amt für Geoinformation und Bodenordnung (Anschrift: Stadt Leipzig, Amt 62, Stadthaus, Burgplatz 1, 04109 Leipzig)
- Über das Online-Formular
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen. Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 Verwaltungsverfahrensgesetz einzulegen, können innerhalb der Einwendungsfrist Stellungnahmen zu dem Plan abgeben.
Hinweis: Die hier gezeigten Pläne und Unterlagen sind nicht rechtsverbindlich, sie dienen nur zur Information. Bitte informieren Sie sich zu den gesamten Auslegungsunterlagen im Neuen Rathaus, Zimmer 498.