Es werden Vorhaben in den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Kulturelle Bildung, Literatur, Soziokultur, Stadtteilkultur, Stadtgeschichte sowie Interdisziplinäres gefördert. Insbesondere werden Projekte gefördert, die neuartige Darstellungs- und Vermittlungsformen präsentieren sowie möglichst allen den Zugang zu Kunst und Kultur ermöglichen sowie Vorhaben, die zu tolerantem Miteinander, Integration und Chancengleichheit beitragen.
Anträge bis 31. März 2024
Für den Antrag müssen der Service Amt24 des Freistaates Sachsen oder die Formulare des Kulturamts genutzt werden. Die Anträge müssen unter https://amt24.leipzig.de/Kulturfoerderung oder in Papierform mit rechtsverbindlicher Unterschrift bis zum 31. März 2024 im Kulturamt vorliegen. Verspätet eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Deshalb wird bei schriftlicher Einreichung die Benutzung des Fristbriefkastens am Personaleingang des Neuen Rathauses empfohlen. Das Kulturamt bittet darum, von einer persönlichen Abgabe der Anträge abzusehen.
Die Auswahl der Projekte erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren voraussichtlich bis Mitte Juni 2024. Grundlage dafür ist die Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung freier kultureller und künstlerischer Projekte und Einrichtungen (Fachförderrichtlinie Kultur). Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Kulturamt berät Antragsteller
Im Vorfeld der Antragsstellung besteht die Möglichkeit, sich von den Mitarbeitern des Kulturamts beraten zu lassen. Eine Beratung wird insbesondere dann empfohlen, wenn zum ersten Mal ein Antrag auf Förderung gestellt werden soll. Außerdem kann die Anleitung zur Antragsstellung genutzt werden.