Gefördert werden interkulturelle Vorhaben, die der Integration Zugewanderter und dem Abbau von Diskriminierungen dienen und öffentlich wirksam zu mehr Toleranz und Akzeptanz von Menschen unterschiedlicher Herkunft in unserer Stadt beitragen.
Zuschüsse für allgemeine, nur den Mitgliedern dienende Vereinszwecke oder pauschale Zahlungen können nicht gewährt werden, entsprechende Anträge finden keine Berücksichtigung.//
Es gelten die Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen und die Richtlinie über die Förderung von Vereinen und Verbänden durch das Referat Ausländerbeauftragter. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Antragsformulare"" können
- im Referat Ausländerbeauftragter
- Neues Rathaus, Zi. 4
Antragsteller haben sich Möglichkeit, sich vorab im Referat Ausländerbeauftragter beraten zu lassen.
Annahmeschluss für die Fördermittelanträge für 2007 ist der 30. September 2006.""
Ansprechpartnerin"" für Rückfragen:
- Frau Margret Szabó
- Telefon: 0341-1232691
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