Gefördert werden interkulturelle Vorhaben, die der Integration Zugewanderter und dem Abbau von Diskriminierungen auf Grund der ethnischen Herkunft oder der Religionszugehörigkeit dienen. Sie sollen auch öffentlich wirksam zu mehr Toleranz und Akzeptanz gegenüber Menschen mit Migrationshintergrund in unserer Stadt beitragen.
Zuschüsse für allgemeine, nur den Mitgliedern dienende Vereinszwecke oder pauschale Zahlungen können nicht gewährt werden, entsprechende Anträge finden keine Berücksichtigung.
Es gelten die Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen und die Richtlinie über die Förderung von Vereinen und Verbänden durch das Referat Ausländerbeauftragter. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Antragsformulare können im Referat Ausländerbeauftragter, Neues Rathaus, Zi. 4, abgeholt werden oder sind im PDF-Format auch im Internet unter www.leipzig.de (Bürgerportal/Service/Formulare) zu finden.
Antragsteller haben die Möglichkeit, sich vor Antragstellung im Referat Ausländerbeauftragter beraten zu lassen. Annahmeschluss für die Anträge auf Fördermittel für das Jahr 2008 ist der 30. September 2007.
Ansprechpartnerin:
- Frau Szabó
- Telefon: 123 2691
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