Der Freistaat Sachsen hatte in seiner jüngsten Corona-Schutzvordnung diese Möglichkeit ab dem 22. März 2021 eröffnet, dies aber an klare Inzidenzwerte gekoppelt. So darf die 7-Tage-Inzidenz in Sachsen sowie in der Stadt Leipzig den Wert von 100 nicht überschreiten. Da Sachsen aber seit Tagen einen Wert jenseits der 100 aufweist, kann die Stadt Leipzig eine Freisitz-Öffnung für die Gastronomie nicht erlauben.
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