Friedensrichter werden für fünf Jahre vom Stadtrat gewählt. Für ihre Tätigkeit erhalten sie eine Aufwandsentschädigung. Ihre Aufgabe besteht darin, außerhalb eines Gerichtsverfahrens Rechtsstreitigkeiten durch eine Einigung beizulegen. Dabei geht es um Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, über Ansprüche aus dem Nachbarrecht und über nichtvermögensrechtliche Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre.
Weitere Informationen, insbesondere auch zu Voraussetzungen und Ausschlussgründen für das Amt als Friedensrichter sowie die für die Bewerbung notwendigen Formulare, sind im Internetangebot der Stadt Leipzig unter www.leipzig.de/wahlen eingestellt.
Interessenten können sich natürlich auch direkt an das Amt für Statistik und Wahlen wenden (Telefon: 0341-123 2831, Fax: 0341-123 2862, E-Mail: statistik-wahlen@leipzig.de).