Mit Beginn der kalten Jahreszeit weist das Amt für Umweltschutz auf das Fütterungsverbot für wild lebende Wasservögel an stehenden Gewässern im Leipziger Stadtgebiet hin.
Die dazu Ende 2010 von der Stadt Leipzig erlassene Allgemeinverfügung erstreckt sich neben dem Kulkwitzer See auch auf mehr als 100 weitere Standgewässer und gilt auch für die jeweiligen Uferbereiche. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Füttern von Wasservögeln schadet der Umwelt und den Tieren: Durch die Fütterung werden dem Gewässer Nährstoffe in Form von unverbrauchtem Futter oder auch als Exkrement der Wasservögel zugeführt, wodurch die Gewässergüte beeinträchtigt wird. Faulende Futterreste fördern zudem die Entstehung gefährlicher Bakterien, welche zum Erkranken und Sterben der Vögel führen können.
Wild lebende Wasservögel wie Enten und Schwäne finden ihre Nahrung in der Natur und sind auch während der Kälteperiode auf die Zufütterung nicht angewiesen, da es in den Gewässern ausreichend Nahrung gibt (Wasserpflanzen, Schilf, Wasserlinsen, Insekten, Krebstiere, Schnecken, Würmer). Wenn die Wasservögel an einem Gewässer bei starkem Frost und Zufrieren des Gewässers nicht genügend Nahrung finden können, ziehen sie auf andere offene Wasserflächen weiter.
Die Allgemeinverfügung einschließlich Übersichtskarte der stehenden Gewässer kann auf leipzig.de abgerufen und eingesehen werden. Faltblätter zum Thema sind in den Rathäusern und Bürgerämtern erhältlich.t
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