Mit Stand von heute, 13 Uhr, sind in Leipzig 13 Schulen und eine Kindertagesstätte mit Fällen von Gastroenteritis betroffen. Von insgesamt 1.957 Kindern sind 319 erkrankt. Die ersten Erkrankungen traten bereits am 25. September auf, die meisten Kinder erkrankten jedoch am 27. September mit vorrangig Erbrechen, einige hatten Durchfall. Das Krankheitsbild spricht für Noroviren, die akute Brechdurchfälle hervorrufen können.
Nach Infektionsschutzgesetz wurden die Erkrankungsfälle dem Gesundheitsamt durch die Leiter der Gemeinschaftseinrichtungen gemeldet. Das Gesundheitsamt nahm die Ermittlung dazu auf. Alle
betroffenen Einrichtungen erhielten ein Merkblatt zum Umgang mit Brechdurchfall in Gemeinschaftseinrichtungen. Bestätigte Stuhlproben liegen dem Gesundheitsamt bisher nicht vor. Erst am Montag ist mit Ergebnissen zu rechnen.
Das Gesundheitsamt ermittelte, dass die Einrichtungen nicht alle von der gleichen Lieferfirma Essen erhielten.
Wer an Brechdurchfall erkrankt ist, darf laut Infektionsschutzgesetz nicht in die Gemeinschaftseinrichtung gehen, informiert Dr. Ingrid Möller, Abteilungsleiterin Hygiene im Gesundheitsamt. Zwei Tage lang sollte die betroffene Person wieder gesund sein, dann ist ein Besuch wieder möglich. Die wichtigste Präventionsmaßnahme ist häufiges und gründliches Händewaschen.
Vom Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt wurden zwei große Speisenhersteller (Küchen) intensiv überprüft, von denen Essenausgabestellen beliefert wurden, in denen Kinder versorgt wurden, die an Gastroenteritis erkrankten.
Die Prüfung umfasste
- die Überprüfung der Betriebs-, Personal- und Produkthygiene,
- die Überprüfung des Reinigungs- und Desinfektionsregimes,
- die Prüfung auf Vorliegen erforderlicher Mitarbeiterschulungen,
- die Anamnese zu Erkrankungen bei Beschäftigten,
- die Überprüfung betrieblicher Eigenkontrollsysteme und
- nach Abstimmung mit dem Gesundheitsamt die Einleitung von Umgebungsuntersuchungen von Beschäftigten (Stuhlproben). Die Untersuchungsergebnisse hierzu stehen noch aus.
Außerdem wurden
- betriebliche Unterlagen und Dokumentationen eingesehen und
- Proben von Speisen und Speisenkomponenten (vor Auslieferung und Rückstellproben) und
- Proben von Lebensmittelbedarfsgegenständen, Ausrüstungen, Einrichtungen (Tupferproben) entnommen.
Im Ergebnis der bislang durchgeführten Überprüfungen der Betriebsstätten konnte ein Verdacht,
wonach ein Lebenbsmittel ursächlich für die Erkrankungen ist, bislang nicht bestätigt werden, stellte Dr. Frank Stephan, Abteilungsleiter Lebensmittelüberwachung im Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt fest. Zum Zeitpunkt der jeweiligen Begehung wurden keine Sorgfaltspflichtverletzungen hinsichtlich der Einhaltung hygienischer Vorgaben ermittelt. Eine abschließende Bewertung dazu ist jedoch erst nach Vorliegen der Analyseergebnisse aller beprobter Medien möglich.
Weitere Informationen
- Gesundheitsamt
- Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt
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