Oberbürgermeister Burkhard Jung stimmte dem Vorschlag vom Baubürgermeister Martin zur Nedden zu, im Rahmen des Gebäudesicherungsprogramms für die vom Eigentümer geplanten Baumaßnahmen an Dach, Fassade und Außenanlagen der beiden Wohngebäude bis zu 250.000 Euro zur Verfügung zu stellen.
Davon kommen 80 Prozent über die Sächsische Aufbaubank aus dem Bund-Länder-Programm "Städtebaulicher Denkmalschutz", 20 Prozent steuert die Stadt aus Eigenmitteln bei.
Ziel der Maßnahmen sind Modernisierung und Instandsetzung der beiden historisch und städtebaulich wichtigen Gebäude.
Das Beispiel zeigt wieder einmal, dass es in den Erhaltungsgebieten der Stadt möglich ist, Bauwerke und Ensembles von geschichtlicher, künstlerischer und städtebaulicher Bedeutung umfassend zu sanieren", kommentiert Martin zur Nedden. "Mit den Häusern Sternwartenstraße 38 und 40 können zwei wichtige Exempel für das hohe Niveau im Leipziger Mietwohnungsbau des 19. Jahrhunderts erhalten werden. Wie hoch ihre gestalterische Qualität ist, kann man ja jetzt noch trotz ihres schlechten Bauzustandes an den Straßenfassaden erkennen. Als Teil der auf der Südseite der Sternwartenstraße noch geschlossenen Blockbebauung aus dem 19. Jahrhundert sind sie ein wesentliches gründerzeitliches Element."
Beide Bauwerke stehen auf der Prioritätenliste 2 A des Gebäudesicherungsprogramms, das unbedingt zu erhaltende Gebäude an Nebenstraßen umfasst. Aufgrund ihres derzeitigen kritischen Bauzustandes musste ein Teil der Sternwartenstraße bereits für den Verkehr gesperrt werden.
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