Mit der 17. CITES-Vertragsstaatenkonferenz wurden einige Holzarten neu aufgenommenen in die Liste der geschützten Holzarten. Ausführliche Informationen sind in der öffentlichen Bekanntmachung am 26. November 2016 im Leipziger Amtsblatt Nr. 21/2016 (PDF 2,5 MB) zu finden. Demnach können Leipziger Unternehmen, welche bereits über Bestände von Holz der unter Schutz gestellten Arten in allen Verarbeitungsstufen einschließlich deren Endprodukte (zum Beispiel auch Musikinstrumente, Möbel) verfügen, diese Bestände schriftlich bei der Stadt Leipzig, Amt für Umweltschutz, Naturschutzbehörde, 04092 Leipzig, als Altbestände anmelden.
Schwerpunktmäßig dürften sich Musikinstrumentenhersteller und -händler (insbesondere Zupf- und Blasinstrumente) sowie natürlich Holzhändler als Lieferanten für diese Unternehmen angesprochen fühlen. Im Handel werden aber auch Möbel aus Palisander oder Furniere, Täfelungen, Parkett und Messerhefte angeboten.
Als Frist der Anmeldung zählt der Posteingang bei der Stadt Leipzig. Genutzt werden kann auch der Frist-Briefkasten der Stadt Leipzig am Neuen Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6. Wird die Anmeldung der Altbestände bis 1. Januar 2017 unterlassen, müssen die Unternehmen die Einfuhr vor dem 2. Januar 2017 bei einer örtlichen Überprüfung nachweisen können, ansonsten muss mit dem Verlust der Bestände durch Beschlagnahmung und Einziehung sowie mit Bußgeld oder einer Strafverfolgung gerechnet werden.
Weitere Informationen
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter/-innen der Naturschutzbehörde zur Verfügung:
Telefon: 0341 123-3859
Fax: 0341 123-3855
E-Mail: umweltschutz@leipzig.de