Der Deutsche Presserat hat im Zusammenhang mit der Berichterstattung zum Thema herrenlose Grundstücke die Recherchemethoden eines Leipziger Journalisten kritisiert. Der Beschwerdeausschuss des Presserats entschied einstimmig, dass sich der Journalist Mark L., der unter anderem für die Redaktionen Escher der MDR- Ratgeber und Sachsenspiegel arbeitet, unlauterer Recherchemethoden bedient und damit den Pressekodex verletzt habe.
Der Journalist hatte per E-Mail bei der Stadt Leipzig ein Interview angefragt und darin formuliert: Ich schreibe jetzt an einem Spiegel-Artikel. Und ich glaube nicht, dass Sie darin die Hauptperson sein wollen, oder?
Der Presserat wertet diese Formulierung als eine Drohgebärde und einen Verstoß gegen 4 Pressekodex (Verbot unlauterer Methoden). Dieser Verstoß sei so schwerwiegend, dass der Presserat gem. 12 Beschwerdeordnung eine Missbilligung ausspricht.
Im Deutschen Presserat haben sich Vertreter von Verleger- und Journalistenorganisationen zusammengeschlossen. Seine Aufgabe ist unter anderem die Selbstkontrolle der Presse und die Bearbeitung von Beschwerden. Grundlage sind die Regeln für einen fairen Journalismus, wie sie im Pressekodex formuliert sind.
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