Die Aufarbeitung der Fälle so genannte herrenloser Grundstücke hat weitere Ergebnisse gebracht. Insgesamt konnten bisher knapp 300 mutmaßliche Erben ermittelt werden; die formalen Erbnachweise stehen allerdings noch aus. Die genauen Ansprüche müssen jetzt im Detail geklärt werden.
Bisher hat das Sonderprojekt gesetzliche Vertretung, das die Fälle innerhalb der Stadtverwaltung gemeinsam mit der Vertrauensperson Dr. h.c. Eckart Hien, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts a. D., aufarbeitet, Beträge im unteren sechsstelligen Bereich an Erben ausgezahlt, rund ein Viertel des Betrages entfallen auf Zinsen. Die Zahlungen belasten den städtischen Haushalt nicht, da das Geld auf Verwahrkonten liegt. Bisher war nur die genaue Zuordnung zu den Erben unklar.