Die Kündigung hatte bereits der vorherige Eigentümer des Objektes ausgesprochen, der das Gebäude danach verkauft hat. Der Verbleib des Gewerbebetriebes im Haus wäre sowohl aus Sicht der Stadt Leipzig als auch aus Sicht des neuen Eigentümers gestaltbar. Vom neuen Eigentümer wurde dies auch entsprechend angeboten. Darüber hinaus erhielt der Gewerbetreibende vom Eigentümer auch alternative Angebote, die u.a. im Stadtteil gelegen sind.
Das Objekt Stöckelstraße 62 wurde der Stadt Leipzig durch den neuen Eigentümer angeboten und auf seine Eignung hin überprüft.
Selbstverständlich wird bei der Standortauswahl auch das Umfeld betrachtet. Jedoch wird kein Zusammenhang zwischen einer u.a. aus Flüchtlingen bestehenden Nachbarschaft und der Liquidierung von umliegenden Gewerbebetrieben gesehen.