Auf Grund des großen öffentlichen Interesses an der so genannten Gründerzeitfassade des Kaufhauses Brühl hat der Investor der Höfe am Brühl die mfi management für immobilien AG eine Änderung der Planung der Fassade am Tröndlinring vorgeschlagen. In einem Gespräch befanden gestern die Stadt Leipzig, mfi, die Landesdirektion Leipzig und das Landesamt für Denkmalpflege die darin vorgesehene teilweise Sichtbarmachung dieser Fassade grundsätzlich für möglich. Die vom Investor vorgeschlagene Änderung besteht darin, die Metallvorhangfassade aus den 1960-er Jahren in dem zu erhaltenden Abschnitt nicht wieder anzubringen, um den Blick auf den älteren Fassadenrest auch vom Straßenraum aus zu ermöglichen.
Erste Entwürfe sehen eine Präsentation der kriegsbeschädigten Fassade hinter einer großflächigen Verglasung an Stelle der Aluminiumfassade vor. Damit würde dem Wunsch derjenigen, die die Fassade von Emil Franz Hänsel rekonstruieren und wieder in Erscheinung treten lassen wollen, in einem gewissen Maße Rechnung getragen. Nach einem von der Landesdirektion Leipzig getroffenen Vergleich aus dem Jahre 2008 sollte ein lediglich 15 m langer Teilabschnitt dieser Fassade erhalten bleiben und in geeigneter Weise hinter der jüngeren Aluminiumverkleidung sichtbar gemacht werden. Der Anteil erhaltener historischer Substanz der Gründerzeitfassade wird sich mit dem jetzt vorliegenden Entwurf jedoch nicht erhöhen. Am Abbruch des weitaus größten Teiles der Kaufhausfassade hält die mfi AG unverändert fest. Entgegen dem Vergleich mit der Landesdirektion würde sich die Größe der Aluminiumfassade aus den sechziger Jahren, deren vollständige Erhaltung mit diesem Vergleich erreicht werden sollte, verringern.
Der unlängst gemachte Vorschlag, die Kaufhausfassade der sechziger Jahre ohne Bezug zum ursprünglichen Ort an einem anderen Abschnitt des Gebäudekomplexes anzubringen, widerspricht, so die Ergebnisse des gestrigen Gespräches, grundsätzlich dem Anliegen und den Zielen der Denkmalpflege. Die besondere Form der Metallvorhangfassade ist durch die Kubatur der dahinterliegenden Sandsteinfassade bedingt und erst aus diesem Grund inhaltlich nachvollziehbar und verständlich.
Die neue Planung erfordert eine Änderung der bestehenden Baugenehmigung. Ein Antrag hierzu liegt bislang nicht vor. Bei der Entscheidung über eine entsprechende Änderung wird die Stadt Leipzig im Einvernehmen mit dem Landesamt für Denkmalpflege die denkmalpflegerischen Aspekte beider Varianten die vollständige Wiederherstellung der Aluminiumfassade oder ihrer partielle Öffnung prüfen.
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