Die durch den Bauherrn beauftragte Sprengfirma hat die Anzeige der Sprengung am Standort in der Gutenbergstraße 8 A gegenüber der Landesdirektion Sachsen zurückgenommen.
Die Allgemeinverfügung der Stadt Leipzig vom 12. Oktober 2023, welche im Elektronischen Amtsblatt 19/2023 vom 14. Oktober 2023 bekanntgemacht wurde, kann aufgrund dessen entfallen und wird mit dem nächsten Elektronischen Amtsblatt am 28. Oktober 2023 widerrufen. Wie der Abbruch des Schornsteines zukünftig erfolgen soll, ist aktuell noch in Klärung.