Sinn dieser Maßnahme ist es, zu verhindern, dass bei einem möglichen Fassadeneinsturz Steine oder Fassadenteile auf die Fahrbahn fallen können. Mit der Abnahme des Gerüstes soll die Straßensperrung zumindest für die Straßenbahn und den stadtauswärtigen KfZ-Verkehr wieder aufgehoben werden. Zumindest der stadteinwärtige Fußweg vor dem Gebäude wird aber für das Schutzgerüst in Anspruch genommen werden müssen.
Nachdem durch die Statiker in der vergangenen Woche festgestellt wurde, dass die Fassade nicht mehr standsicher ist, verfügte das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege in Abwägung der öffentlichen und privaten Belange die Aufstellung eines Schutzgerüstes, um insbesondere die verkehrliche Funktion der Eisenbahnstraße weitestgehend wieder herzustellen. Da der Eigentümer des Objektes am Freitag erklärte, dass er die Aufstellung des Schutzgerüstes kurzfristig nicht gewährleisten könne, wurde er darauf hingewiesen, dass die Stadt Leipzig das Schutzgerüst sodann im Wege der Ersatzvornahme aufstellen lassen würde. Dies ist am gleichen Tage durch die Beauftragung einer Fachfirma veranlasst worden.