Finanzbürgermeister Torsten Bonew erklärt, dass es nach wie vor sein Ziel ist, den Stadtrat im Dezember einen genehmigungsfähigen Haushalt 2014 beschließen zu lassen. „Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es jetzt auch der Verantwortung der Politik, sich zum einen den Vorschlägen der Verwaltung anzuschließen. Anderseits muss es jeder Stadträtin und jedem Stadtrat bewusst sein, dass im Zuge der Diskussion des Etatentwurfes nur Haushaltsanträge von Verantwortung für unsere Stadt zeugen, die die Aufwendungen weiter reduzieren oder Optionen aufzeigen, die Einnahmenseite zu erhöhen.“
Sollte sich der Fehlbetrag bestätigen oder gar erhöhen, ist eine Genehmigung des Haushaltes 2014 durch die Landesdirektion nicht möglich und die Stadt Leipzig wäre gezwungen, ein Haushaltsstrukturkonzept zu erstellen. Dies würde die Handlungsfähigkeit der Kommune im höchsten Maße beschneiden. „Hinter der Verwaltung liegt eine erste Konsolidierungsrunde, die allen Betroffenen den Ernst der Lage verdeutlichte“, erläutert Torsten Bonew. „Ich danke allen Dezernaten und Ämtern, die die einmütige Entscheidung der Verwaltungsspitze umsetzten und entsprechende Einsparpotentiale vorlegten. Mir ist bewusst, dass aufgrund der hohen Anteile an pflichtigen Leistungen in den meisten Ämtern die Konsolidierungsvorgabe oft sehr schmerzlich wirkt.“
Trotz der schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen wird die Stadt Leipzig an ihrem Investitionsprogramm festhalten. Torsten Bonew: „Das Gesamtvolumen der Investitionsmittel für 2014 liegt bei circa 148 Millionen Euro. Nur durch das Setzen von Prioritäten ist es gelungen, den Investitionshaushalt für das kommende Jahr ohne Defizit aufzustellen. Es muss jedem klar sein, dass eventuell zusätzliche Projekte nur zu Lasten bereits bestätigter Maßnahmen gehen, die dann verschoben oder gar gestrichen werden müssten.“ Die Schwerpunkte der investiven Maßnahmen liegen auch 2014 im Bereich Schulen, Straßen und Brücken. Weiteres Augenmerk gilt dem Ausbau des Angebotes an Kindertagesstätten und somit der Umsetzung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren. Etwa drei Viertel der Investitionsmittel setzten sich aus Fördermitteln einschließlich der investiven Schlüsselzuweisungen des Freistaates Sachsen zusammen. Die städtischen Eigenmittel machen etwa ein Viertel aus und werden überwiegend durch Kreditaufnahmen finanziert.
Nach der Behandlung des Haushaltsentwurfs für das Jahr 2014 im Stadtrat folgt eine knapp dreiwöchige öffentliche Auslage. Den Leipzigern ist es möglich, den Etatentwurf einzusehen und Einwände zu stellen. Nach der Auslage des Entwurfs behandeln ihn die Fachausschüsse des Stadtrates und die Stadtbezirksvertretungen. Anschließend stimmt die Ratsversammlung über eingegangene Einwände ab und kann den Haushaltsplan im Dezember 2013 beschließen.