Die Verwaltung der Stadt Leipzig zieht aus dem Umgang mit den herrenlosen Grundstücken in der Vergangenheit weitere Konsequenzen. Die Dienstberatung des Oberbürgermeisters verabschiedete am Dienstag Vorlagen, mit denen das bisherige Verwahrkonto für die Erlöse aus diesen Grundstücken korrigiert und auf ein separates Fremdgeldkonto umgebucht wird. Zum Stichtag 29. Mai 2012 lagen rund 6,3 Millionen Euro auf dem Verwahrkonto, dieses Geld wird jetzt gemäß den gesetzlichen Vorgaben umgebucht. Zudem werden aus dem Stadthaushalt weitere rund 108.000 Euro dem Fremdgeldkonto überwiesen; damit wird eine jetzt festgestellte Fehlbuchung aus dem Jahr 2002 korrigiert.
Ferner wurde entsprechend des Ratsbeschlusses vom 16. Mai 2012 eine sogenannte Mehrerlösklausel formuliert. Danach muss der Käufer eines Grundstücks mit unbekanntem Eigentümer bei Weiterverkauf innerhalb kurzer Zeit einen Teil des Mehrerlöses an den Verkäufer abführen. Dieses Geld kommt den unbekannten Eigentümern zugute.
Das Sonderprojekt 'Gesetzliche Vertretung'
Zur Aufarbeitung der Akten über herrenlose Grundstücke wird gemäß Stadtratsbeschluss eine unabhängige Projektgruppe gebildet, die regelmäßig dem Oberbürgermeister berichten wird. Die betreffenden Stadtratsausschüsse werden monatlich über den Fortgang der Aufarbeitung informiert, der Stadtrat vierteljährlich. Mittelfristig sollen sich in der Verwaltung vier Juristen und zehn Sachbearbeiter der Aufarbeitung widmen.
Bei der Vertrauensperson für die herrenlosen Grundstücke, Eckart Hien, sind bisher 26 Anfragen eingegangen. Fast alle Anfragen betreffen Fälle aus den 1990er Jahren aus dem Rechtskreis des Investitionsvorranggesetzes beziehungsweise betreffen Entscheidungen des Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen; sie wurden an die betreffenden Ämter zur Überprüfung weitergeleitet. Die Anfragen, die das Gebiet der gesetzlichen Vertretung betreffen könnten, werden in einem ersten Schritt genau geprüft. Wird festgestellt, dass es sich um einen potentiellen Schadensfall handeln könnte, werden die betreffenden Anfragen im nächsten Schritt unverzüglich zum Haftpflichtversicherer weiter geleitet.
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