Beim Vertrauensmann der Stadt für Fragen rund um die "herrenlosen Grundstücke", Eckart Hien, sind seit 29. März, als die Stadt die Ergebnisse des Prüfberichts öffentlich vorgestellt hatte, insgesamt 17 Anfragen eingegangen. Die Mehrzahl der Fragen betrifft die seit Jahren abgeschlossenen Verfahren auf anderen Rechtsgebieten, vor allem Verfahren nach dem Vermögensgesetz oder dem Investitionsvorranggesetz. Tatsächlich den Bereich der gesetzlichen Vertretung sog. herrenloser Grundstücke berühren bislang zwei Anfragen von Betroffenen. Allerdings handelt es sich hierbei um Fälle, die bereits durch die Medien bekannt waren. Daneben scheint eine einzige Betroffenen-Anfrage aus diesem Rechtsgebiet tatsächlich ein Neufall zu sein. Eine weitere, bislang lediglich mündlich vorgetragene Anfrage wurde noch nicht schriftlich eingereicht und konnte daher noch nicht offiziell erfasst werden. Alle diese Anfragen werden umgehend durch die Stadt Leipzig untersucht. Darüber hinaus untersucht die Stadt Leipzig sämtliche Altfälle, auch wenn kein ausdrücklicher Antrag von Betroffenen vorliegt, und geht dabei von sich aus auf die Betroffenen zum Zwecke evtl. Korrekturen zu.
Die Stadt hält weiter daran fest (wie bereits Ende März angekündigt), alle Berechtigten bzw. ursprünglichen Eigentümer verkaufter Grundstücke unaufgefordert anzuschreiben und das Ergebnis der Überprüfungen mitzuteilen. Eine eigenständige Antragsstellung auf Überprüfung durch die Berechtigten ist nicht erforderlich.
Zu den drei von den Medien in der Öffentlichkeit dargestellten Fällen laufen die Gespräche mit Anwälten und Beteiligten. Die Stadt ist zuversichtlich, zu einvernehmlichen Lösungen zu kommen und wird weiter über den Fortgang berichten.
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