Der Staatsrechtler Prof. Dr. Dr. hc. Hans-Peter Schneider soll klären, ob der Sachsensumpf-Untersuchungsausschuss Akten der Stadt Leipzig einfordern darf. Dies sagte Oberbürgermeister Burkhard Jung am Donnerstag vor dem Leipziger Stadtrat. Schneider, ehemaliger Richter am Sächsischen wie auch am Niedersächsischen Verfassungsgericht, war bereits im Juli beauftragt worden, das Ergebnis soll im Oktober vorliegen.
Die vollständige Argumentation des Untersuchungsausschusses und die Rechtsposition der Stadt sind Herrn Professor Schneider zur Prüfung übergeben worden. Die Stadt geht davon aus, dass dieses Gutachten beiden Seiten nunmehr Klarheit in der Frage bringt, ob die Problematik der "herrenlosen Grundstücke" vom Untersuchungsauftrag des Ausschusses gedeckt ist. Das Prüfungsergebnis des Gutachters sollten beide Seiten dann auch akzeptieren, sagte Jung.
Die Stadt vertritt weiterhin die Auffassung, dass der Untersuchungsausschuss des Landtages für seine Bitte um Aktenüberstellung zum Thema herrenlose Grundstücke keine Rechtsgrundlage hat; die Stadt darf die Akten nicht herausgeben. Ich gehe davon aus, dass der Beweisantrag des Ausschusses unzulässig ist, sagte Jung. Die Aufarbeitung erfolgt längst hier in enger Abstimmung mit dem Leipziger Stadtrat. Und hier gehört sie auch hin. Für die strafrechtliche Aufarbeitung ist die Staatsanwaltschaft zuständig, sie hat sämtliche Akten bereits geprüft und festgestellt, dass sie keine Anhaltspunkte für Korruption innerhalb der Stadtverwaltung sieht.
Es gilt das unter anderem das grundgesetzlich verankerte Recht der kommunalen Selbstverwaltung, das auch so die Überzeugung der Stadt - durch einen Untersuchungsausschuss nicht außer Kraft gesetzt werden kann. Der Landtag hat dem Ausschuss einen klar definierten Auftrag gegeben, dieser kann nachträglich nicht vom Ausschuss selbst geändert werden. Unter den bisherigen Rahmenbedingungen müssten entweder Staatsbedienstete oder Landtags- bzw. Regierungsmitglieder in die Fälle verwickelt sein oder die Aufsichtsbehörden versagt haben, damit der Ausschuss Akten abfordern könnte. Beides steht derzeit nicht zur Debatte und wird auch vom Untersuchungsausschuss selbst nicht behauptet.
Weitere Informationen
- Bundesamt unterstützt Stadt bei 'herrenlosen Grundstücken' <b<br />
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