Nicht wenige haben Grauenvolles erlebt, Angehörige verloren, ihre Heimat zurückgelassen. Was vor ihnen liegt, ist ungewiss. Kaum jemand tauscht seine Heimat freiwillig gegen eine nicht berechenbare Zukunft. Niemand ist gerne Flüchtling
Angst ist ein mächtiger Antrieb. Ich kann die Beunruhigung der Menschen in einigen Stadtteilen, in denen ab dem kommenden Jahr dezentrale, in der Größe überschaubare Unterkünfte für Asylbewerber eingerichtet werden sollen, nachvollziehen. Und natürlich verstehe ich den berechtigten Wunsch nach Ruhe, nach einem friedvollen und sicheren Wohnviertel.
Leipzig ist verpflichtet, Asylbewerber aufzunehmen. Seit vielen Jahren haben wir die gute Praxis, insbesondere Familien in normalen Mietwohnungen in der Stadt unterzubringen. Die Kinder, die mit diesen Familien zu uns kommen, haben ein Recht auf Zukunft, es ist unsere Verpflichtung, für sie Kita- und Schulplätze zu sichern und die Integration zu leben. 2010 hat die Ratsversammlung darüber hinaus einen wegweisenden Beschluss gefasst: Asylbewerberinnen und Asylbewerber, Familien wie Alleinstehende, sollen in Leipzig endlich nicht mehr in großen Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden, sondern in überschaubaren Wohngruppen, über das Stadtgebiet verteilt. Diese Entscheidung ist richtig. Eine Stadt, deren Namen seit 1989 viele in der Welt mit freiheitsliebenden und mutigen Bürgerinnen und Bürgern verbinden, sollte dies wollen.
Vergessen wir bei aller berechtigten Emotion nicht: Es geht in der Debatte um Menschen. Um die Menschen, die hier schon seit Generationen leben, und um die Menschen, die neu zu uns kommen und Schutz suchen. Nicht wenige Familien, die sich in Leipzig als Alteingesessene betrachten, haben ihren Ursprung weit außerhalb der Stadtgrenzen. Es ist wichtig und unsere gemeinsame Aufgabe, die Interessen beider Seiten zusammenzubringen.
Nach einer intensiven Diskussion wird der Stadtrat im Juli eine Entscheidung finden müssen. Nutzen wir die Zeit, um uns auszutauschen und eine für alle vertretbare Lösung zu finden. Orientieren wir uns am obersten Grundsatz des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Ihr Burkhard Jung
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