Mit der Einführung des neuen Personalausweises zum 1. November 2010 ist das Dokument um wichtige Funktionen erweitert worden. Neben der bekannten behördlichen Funktion soll und kann der neue Personalausweis zur Erleichterung der Abwicklung von Geschäftsvorgängen verstärkt auch im privaten Bereich verwendet werden. Möglich machen dies seine neue Funktionen, wie etwa der elektronische Identitätsnachweis (eID) und die qualifizierte elektronische Signatur (QES). Der neue Personalausweis ist selbstverständlich mit einem Schutz gegen das unberechtigte Auslesen gesichert.
Der Personalausweis darf aus Sicherheits- und Datenschutzgründen nicht von Unbefugten verlangt und an diese herausgegeben werden. Das sogenannte Hinterlegen bei Dritten ist nicht gestattet. Ausgenommen von dieser Regelung sind ausschließlich die zur Identitätsfeststellung zuständigen Behörden.
Der Personalausweis sollte nie an Dritte weitergegeben werden, auch nicht zum Zweck der Pfandhinterlegung bei eventuellen Mietgeschäften. Dies verstößt nicht nur gegen die geltenden gesetzlichen Regelungen, sondern erleichtert unberechtigten Dritten auch den Zugriff und die Kenntnis auf die persönlichen Daten.
Weitere Informationen zum neuen Personalausweis und seinen Funktionen sind im Internet unter www.leipzig.de/ausweis oder www.personalausweisportal.de zu finden.
Hinweis: Mit dem Relaunch von leipzig.de 2013 sind Bilder und Verlinkungen dieses Artikels nicht mehr verfügbar.
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