Sachsens Arbeitsagenturen bieten in den Hochwasserregionen unbürokratische Lösungen an: Sie entscheiden schnell und unkompliziert über Anträge auf Kurzarbeitergeld.
Freiwillige Helfer für die Aufräumarbeiten erhalten weiter ihre Leistungen von der Arbeitsagentur.
Viele Betriebe sind von der aktuellen Hochwassersituation betroffen. Wenn die Beschäftigten aufgrund eingetretener Schäden nicht mehr in vollem Umfang arbeiten können, kann Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Damit es nicht zu Entlassungen kommt, beraten die Arbeitsagenturen zu den Voraussetzungen und bewilligen schnell und unkompliziert.
Auch Frauen und Männer, die wegen des Hochwassers einen Termin bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter versäumen oder absagen, müssen keine leistungsrechtlichen Nachteile befürchten.
Alle Frauen und Männer, die wegen des Hochwassers einen Termin in der Arbeitsagentur oder im Jobcenter nicht wahrnehmen können, müssen keine finanziellen Nachteile befürchten ein wichtiger Grund liegt vor und wird zuerkannt. Dies gilt auch für die freiwilligen Helfer, die nachweislich beim Hochwasserschutz mitwirken.
Von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr sind die Service Center der Agentur für Arbeit unter folgenden Rufnummern gebührenfrei erreichbar:
- Arbeitnehmer/Arbeitsuchende: 0800 4 5555 00
- Arbeitgeber: 0800 4 5555 20
Quelle: Agentur für Arbeit Leipzig )+++
Hinweis: Mit dem Relaunch von leipzig.de 2013 sind Bilder und Verlinkungen dieses Artikels nicht mehr verfügbar.