Die Baugenehmigung wird allen unmittelbar betroffenen Nachbarn zugestellt, die wiederum das Recht haben, gegen die Baugenehmigung in Widerspruch zu gehen oder Klage einzureichen. Ob der Bauherr nun zeitnah die Arbeiten wieder aufnimmt, ist dem Amt für Bauordnung und Denkmalpflege nicht bekannt.
Zu dem Antrag kam es, nachdem das Oberverwaltungsgericht Bautzen die Bauarbeiten aufgrund einer nachbarlichen Klage gestoppt hatte. Das Haus befindet sich seitdem im Rohbauzustand. Zwischenzeitlich wurde die Absenkung des Grundwassers aufgehoben, so dass sich der Hof wieder mit Grundwasser füllt. Die Situation vor Ort wird wöchentlich vom Amt für Bauordnung und Denkmalpflege kontrolliert. Aktuell liegen keine Anzeichen für Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vor.
Sollte der aktuelle Zustand des Gebäudes jedoch für längere Zeit unverändert bestehen bleiben, ist absehbar, dass bauaufsichtliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr notwendig werden.