Seit dem 8. Februar dieses Jahres erinnert eine Hinweistafel an der Einfahrt zur Arndtstraße 48 an ein Kapitel in der Geschichte des Hauses, das auch vielen Leipzigerinnen und Leipzigern gänzlich unbekannt sein dürfte. Hier wurden von Anfang 1960 an alle Todesurteile nachweislich waren das in diesem Zeitraum 64 der DDR vollstreckt.
Erst am 17. Juli 1987, kurz vor dem bevorstehenden Besuch Erich Honeckers in der Bundesrepublik, beschloss das SED-Politbüro die Abschaffung der Todesstrafe. Im Dezember 1987 wurde diese als äußerstes Strafmaß dann offiziell aus dem Strafgesetzbuch der DDR gestrichen. Insgesamt wurden in 40 Jahren DDR-Geschichte mehr als 200 Menschen zum Tode verurteilt und exekutiert. Die Höchststrafe konnte bei NS-Verbrechen, Staatsverbrechen gegen die DDR und Schwerem Mord verhängt werden.
Während in den Anfangsjahren der DDR die Prozesse und Urteile wie beispielsweise in Waldheim 1950 noch öffentlich bekannt gemacht wurden, fanden sie seit den sechziger Jahren auf Betreiben der SED-Führung bis auf wenige Ausnahmen im Verborgenen statt. Die letzte Vollstreckung eines von der DDR-Justiz ausgesprochenen Todesurteils fand am 26. Juni 1981 in Leipzig statt.
Die Arndtstraße 48 gehört zum Gebäudekomplex zwischen Bernhard-Göring-Straße, Alfred-Kästner-Straße und Arndtstraße, welcher im Jahr 1906 als Königliches Landgericht mit Untersuchungsgefängnis erbaut worden ist. Heute ist an dieser Stelle das Amtsgericht untergebracht. Die Hinweistafel wurde von dem Leipziger Künstler Gerd E. Nawroth gestaltet. Mit ihrer Anbringung ist ein Beschluss der Ratsversammlung vom 10. Januar des vergangenen Jahres vollzogen worden.text
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