Der eingeschränkte Regelbetrieb in Grundschulen und Kindertageseinrichtungen wird wieder aufgehoben. Gruppen und Klassen müssen nicht mehr streng voneinander getrennt werden.
Maskenpflicht entfällt, Schulbesuchspflicht wieder eingeführt
Die Maskenpflicht im Unterricht für Schüler ab Klassenstufe 5 entfällt. In Grundschulen galt eine Maskenpflicht im Unterricht ohnehin nicht. Wie bisher auch gilt jedoch eine Maskenpflicht im Schulgebäude. Darüber hinaus wird die Testpflicht für den Schulbesuch von dreimal auf zweimal wöchentlich reduziert.
Zudem gilt wieder die Schulbesuchspflicht. Abmeldungen vom Schulbesuch sind dann nur aus medizinischen und aus anderen Gründen gemäß der Schulbesuchsordnung möglich. Ebenso sind wieder mehrtägige Schulfahrten möglich.
Nur Betroffene müssen Zuhause bleiben
Bei erhöhtem Infektionsgeschehen müssen Schulen künftig nicht mehr zeitlich befristet schließen oder einzelne Klassen in die häusliche Lernzeit schicken. Treten einzelne Infektionsfälle auf, müssen lediglich die betroffenen Schülerinnen und Schüler in häusliche Lernzeit gehen. Die übrigen Schülerinnen und Schüler der betroffenen Klasse – auch genesene und geimpfte – müssen sich für fünf Tage täglich testen.