Die beiden Lärmschutzwände, die im Zuge des Ausbaus der Max-Liebermann-Straße als Teil des Mittleren Ringes im Abschnitt zwischen Olbrichtstraße und Landsberger Straße entlang der nördlichen und südlichen Seite der Ausbautrasse errichtet wurden, dienen dem Schutz von 20 Mehrfamilienhäusern und schützen darüber hinaus die Außenwohnbereiche (Balkone) in der Olbrichtstraße, Hedwig- Burgheim-Straße, Max-Liebermann-Straße, Landsberger Straße, Hans-Oster-Straße und Witzlebenstraße vor dem Straßenlärm. Es geht also nicht um die auch dort befindlichen Garagen, wie in der Öffentlichkeit gelegentlich vermutet wurde, sondern um die hinteren Wohnbereiche, die durch Lärm betroffen sind.
Die oben genannten Bereiche wurden durch ein Lärmgutachten als diejenigen Bereiche der Wohnbebauung ermittelt, die im Zuge des Ausbaus der Max-Liebermann-Straße aufgrund entsprechender Rechtsgrundlagen des 41 Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSchG) in Verbindung mit der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (BimSchVO) geschützt werden müssen.
Da die Max-Liebermann-Straße aufgrund eines rechtskräftigen Bebauungsplans ausgebaut wird und da es sich bei diesem Ausbau um eine wesentliche Änderung der Verkehrsanlage handelt, war der Anspruch auf Lärmschutz zwingend zu prüfen. Nach 41 BImSchG liegt die Priorität eindeutig auf aktiven Schallschutzmaßnahmen (etwa Lärmschutzwände oder -wälle). Nach 41 Abs. 2 gilt diese Verpflichtung nur dann nicht, wenn die Kosten der Schallschutzmaßnahme außer Verhältnis zum angestrebten Schutzzweck stehen würden. Passiver Lärmschutz (z. B. in Form von Schallschutzfenstern) ist nur in absolut begründeten Ausnahmefällen zulässig (Urteil des 11. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. März 1997 und 1. Oktober1997, Urteil des 4. Senats des BverwG vom 28. Januar 1999). Dies gilt in diesem Fall nur für die Wohngebäude unmittelbar hinter den Gehwegen entlang der Max-Liebermann-Straße und im Kreuzungsbereich Landsberger Straße (Krochsiedlung), wo kein effizienter aktiver Lärmschutz vorgesehen werden kann, somit sind in diesen Bereichen passive Maßnahmen vorzusehen.
Das Thema Lärmschutzwände entlang der Max-Liebermann-Straße ist während der Planung und Aufstellung des Bebauungsplanes intensiv geprüft und diskutiert worden, auch in der Stadtverwaltung und im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau. Dabei wurde eindeutig festgestellt, dass die Stadt aufgrund bestehender rechtlicher Regelungen keine Spielräume hat. Die Nichtbeachtung des Lärmschutzes würde zur Nichtigkeit des Bebauungsplanes führen. In öffentlichen Veranstaltungen wurde die Problematik mehrfach erläutert.
Hinweis: Mit dem Relaunch von leipzig.de 2013 sind Bilder und Verlinkungen dieses Artikels nicht mehr verfügbar.
Newsletter
Der Stadt Leipzig Newsletter bringt Ihnen die wichtigsten News des Tages aus Verwaltung, Kultur und Politik direkt und einfach in Ihr Postfach.
Mit unserem Newsletter können Sie sich so schnell und einfach über das Geschehen in Ihrer Stadt und im Rathaus auf dem Laufenden halten.
Der Newsletter wird in der Regel wochentäglich um 17:30 Uhr verschickt und setzt sich tagesaktuell aus den Meldungen zusammen, die auf Leipzig.de veröffentlicht wurden. Um sich anzumelden, tragen Sie bitte Ihre E-Mail Adresse in das Formular ein. Sie erhalten dann eine E-Mail mit Bestätigungslink. Klicken Sie diesen dann bitte an, um Ihre Anmeldung zu bestätigen.
Für den Newsletterversand nutzen wir den Dienst CleverReach. Dabei werden die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umgesetzt. Weitere Infos zum Datenschutz.